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| Donau (HU,SL,HR,SR,RU,BG..) Restliche Donau | 
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			#1  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 Laut §33 aus 2009 darf ein Boot unter 5m Länge, 42cm Bordwandhöhe und mit weniger als 20 kW Motorisierung den Schleusenkanal nicht befahren. Uns wurde die Einfahrt in den Kanal /Schleuse mit einem Segelboot (AB 9,9 PS) in Juni 2016 nicht erlaubt. Mit gültigem Fahrterlaubnisschein aus Regensburg... 
		
		
		
			Nur mit einem Begleitboot dürften wir den Kanal und die Schleuse befahren.  | 
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			#2  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 mich hatten die nicht einmal gefragt, möglicherweise da ich aktives AIS an bord hatte und die dachten ich sei ein großer 
		
		
		
		
		
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	Wenn Du es aufschiebst, versäumst du das Leben. "Seneca"..... aber nicht um jeden Preis. "oceanwolf"  
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			#3  
			
			
			
			
			
		 
		
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			 na ja....genau so ne Abzocke wie wenn du vergisst dich am Funk in Kyselica (etwa 25km vorher) bezw. wenn du die Hinweistafel übersiehst um abzukassieren. 
		
		
		
		
		
			
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	  ein schiffsführer der ned säuft iss wie ein motor der ned läuft 
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