
04.06.2010, 14:35
|
 |
Kapitän zur See
|
|
Registriert seit: 12.12.2009
Ort: 93339 Riedenburg
Mein Boot: Hab keins mehr
Beiträge: 1.030
Thanks: 1.906
Erhielt 1.332 mal Danke in 783 Beiträgen
Meine Stimmung:
|
|
Zitat:
Zitat von pepperline
Hallo DF'ler
also ich lese die NfB so, dass eine Sperrung dann vorliegt, wenn der HSW (Höchste Schifffahrtswasserstand) erreicht wird. Ich denke man muss die NfB in Verbindung mit dieser Seite http://www.elwis.de/mvc/main_notempl...fbid=1069/2010 lesen, wo die HSW aufgeführt sind. Alles andere wäre nicht logisch, denn dann müsste es ja "vollständige Sperrung wegen Hochwasser" heißen. Der Schiffsführer muss sich also für seinen Streckenabschnitt über den HSW und den aktuellen Wasserstand informieren und dann entscheiden, ob er fahren darf oder nicht.
Dem Dieter muss ich allerdings recht geben, dass ein Fahren bei so hohem Wasserstand viel zu gefährlich ist.
Viele Grüße
Christian
|
Hallo Freunde.
Habe Heute mit dem WSA Regensburg gesprochen, und genau die gleiche Antwort erhalten. Der Schiffsführer muss sich über den HSW informieren und dann entscheiden ob und wo er noch fahren darf. 
__________________
Gruß Sigi
Es ist mir egal wer dein Vater ist, so lange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser.
|