
29.04.2010, 12:43
|
 |
Kapitän zur See
|
|
Registriert seit: 12.12.2009
Ort: 93339 Riedenburg
Mein Boot: Hab keins mehr
Beiträge: 1.030
Thanks: 1.906
Erhielt 1.332 mal Danke in 783 Beiträgen
Meine Stimmung:
|
|
Zitat:
Zitat von howi
|
Suchscheinwerfer, (habe ich zwar auch) aber wozu eigentlich noch?
Habe Heute das neue Verkehrsblatt 7/2010 bekommen.
Heft 7 – 2010 Seite 138
„§ 6.30
Allgemeine Regeln für die Fahrt bei unsichtigem Wetter
- Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge vorbehaltlich derNummer 5, Radar benutzen
- Bei unsichtigem Wetter müssen alle Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Sie müssen den anderen Fahrzeugen die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben.
- Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit wie möglich frei zu machen
- Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie über Nummer 1 hinaus mit einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet sind und diese auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen Kanal auf Empfang geschaltet haben.
- Fahrzeuge und Verbände, die kein Radar benutzen können, müssen bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.
Also Suchscheinwerfer abmontieren und dafür Radar und Funk einbauen!
Denn so wie ich es gelernt habe ist Nachts auch unsichtiges Wetter!
__________________
Gruß Sigi
Es ist mir egal wer dein Vater ist, so lange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser.
|