Hallo Markus,
anders ist nicht unbedingt richtig.
Der Satz "wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist" ist ja nun wirklich Auslegungssache.
Außerdem ist in der Verordnung an dieser Stelle nur von Fahrzeugen und nicht von Kleinfahrzeugen die Rede wie sonst. Bin mir gar nicht sicher ob das für uns überhaupt gilt.
Ich schleuse aber eh lieber an der Großen wenn das möglich ist. Nur mit dem Kanu nehmen die dich in Deutschland nicht mit.