2016-11-25
Nachricht für die Binnenschifffahrt
Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Regensburg am 25. Nov. 2016 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 2634/2016:
Titel: Einschränkungen wegen Havarie: Ankerverbot, Begegnungsverbot, besondere Vorsicht, Schiffsbreite, Schiffslänge, Sog und Wellenschlag vermeiden, Wendeverbot, Überholverbot
Veröffentlicht als: Anordnung
Betreff: Einschränkungen
Grund: Havarie
Betreff gültig von: 25. Nov. 2016 14:00 Uhr
Betreff gültig bis: auf Widerruf
Meldepflicht: normale Meldepflicht
Kommunikationsweg: UKW
Wasserstraße: Donau
km von: 2265,0 (48° 42.968' N 13° 4.103' E)
km bis: 2269,0 (48° 42.997' N 13° 1.674' E)
Örtlichkeit: Fahrwasser Donau
Einschränkung: Schiffslänge höchstens 135 m
Zielgruppe: alle
Richtung: Talfahrt
Betroffener Bereich:ganz
gültig von: 25. Nov. 2016 14:00 Uhr
gültig bis: auf Widerruf
Einschränkung: Ankerverbot, Begegnungsverbot, besondere Vorsicht, Schiffsbreite höchstens 11,55 m, Sog und Wellenschlag vermeiden, Wendeverbot, Überholverbot
Zielgruppe: alle
Richtung: alle Richtungen
Betroffener Bereich:ganz
gültig von: 25. Nov. 2016 14:00 Uhr
gültig bis: auf Widerruf
Zusätzliche Informationen
Am Fahrrinnenrand Donau-km 2268,8, linkes Ufer hat sich ein Gütermotorschiff festgefahren. Durch entstandene Aufwürfe ist die Fahrrinnenbreite auf 60 m vermindert. Die Fehltiefe beträgt 5 Dezimeter. Talfahrende Fahrzeuge und Verbände dürfen HÖCHSTENS 135 m lang und 11,45 m breit sein. Es wird Begegnungs-,Überhol-,Wende-und Anker-VERBOT von D-km 2265,0 bis D-km 2269,0 angeordnet!
Der Havarist ist mit besonderer Vorsicht zu passieren. Sog und Wellenschlag sind zu vermeiden.
Diese Nachricht in ELWIS:
http://www.elwis.de/mvc/main.php?mod...B_ID=2634/2016
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