Jeder fährt ja immer auf eigene Gefahr und von einer Haftung staatlicher Institutionen kann man wohl nie ausgehen. Und wenn man es versucht, wird es so lange dauern, bis das Boot durchgerostet ist, zumindest meines, oder, bei GFK, von Osmose zum Sinken gebracht wird.
Entscheidend ist aber, wenn in den Schleuseninformationen, die in den Unterlagen des WSA zu finden sind und die auch auf Tafeln auf jeder Bootsschleuse, zumindest im MDK und Main, zu lesen sind, eine bestimmte Wassertiefe für Ober- und Unterwasser samt einem Bezugspegel angegeben ist, dann sollte das stimmen. So weit ist das WSA in der Pflicht, dass diese Daten stimmen. Und dann kann ich rechnen und selbst entscheiden.
Ich fahre die Abbacher Bootsschleuse nur ab einem Pegel Oberndorf von etwa 225, dann habe ich 30 cm Wasser unter dem Kiel. Früher bin ich noch bei 200 drübergeschlichen, aber wohl war mir dabei nie. Und wenn ich festkomme und abwärts auf die Untiefe geschoben werde, dann kann ich gleich den Abwracker bestellen.
Zitat:
Zitat von Der Stromer
Ich will ja nicht immer Salz in die Suppe.....
Aber dieser Teil der Donau ist als "Nebenwasserstraße" ausgewiesen. Und ob da das WSA in der Pflicht ist, eine wie auch immer geartete Haftung zu übernehmen, wage ich zu bezweifeln.
Wer hier lang fährt, macht das auf eigene Gefahr hin. Es sei den, die eigene Versicherung übernimmt den Schaden. Und darauf habe ich schon hingewiesen.
Wir sollten aufhören, hier zu Spekulieren. Einzig bleibt, das WSA zu informieren, dass es im Bootsschleusenkanal eine Untiefe gibt und um Prüfung bitten.
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