
Ich will ja nicht immer Salz in die Suppe.....
Aber dieser Teil der Donau ist als "Nebenwasserstraße" ausgewiesen. Und ob da das WSA in der Pflicht ist, eine wie auch immer geartete Haftung zu übernehmen, wage ich zu bezweifeln.
Wer hier lang fährt, macht das auf eigene Gefahr hin. Es sei den, die eigene Versicherung übernimmt den Schaden. Und darauf habe ich schon hingewiesen.
Wir sollten aufhören, hier zu Spekulieren. Einzig bleibt, das WSA zu informieren, dass es im Bootsschleusenkanal eine Untiefe gibt und um Prüfung bitten.