Soooo, ich habe heute unseren Fahrlehrer Karl-Heinz gefragt, der auch UBI unterrichtet und bei der Rennleitung war:
Wenn man den Funk ausschaltet darf man fahren, auch wenn man den UBI nicht hat

In Planung sollen allerdings besondere Regelungen für den Rhein sein, hier gilt die Funkpflicht auch nachts & bei unsichtigem Wetter wie es so schön heißt.
Karl-Heinz meinte auch, daß es über die "Anschaltpflicht" diverse Meinungen gibt, die Pozilei zumindest in Rgbg da aber nichts macht, wenn der Funk aus is....
Da sach ich nur Theorie und Praxis... Also nicht die Köpfe einhauen, sondern besser alte Haudegen fragen
