Zitat:
Zitat von Skipper
Wer kein nautisches Befähigungszeugnis (Bootsführerschein) besitzt, hat die Möglichkeit, beim Hafenamt eine kostenpflichtige Prüfung abzulegen. Nach bestandener Prüfung kann ein befristeter, nur für den Zeitraum des Aufenthalts gültiger, Befähigungs*nachweis erstellt werden. Weiterhin gilt dieses Dokument nur in dem Gebiet, wo es erworben wurde und es kann nicht in Deutsch*land in einen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Dasselbe gilt für einen kroatischen Bootsführerschein (Certificate of Ability oder Boat Leader´s Licence of Competency), der nur in Kroatien anerkannt wird.
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Naja, das ist doch auch klar geregelt. Gilt nur in dem Gebiet wo es erworben wurde und ist, bei der kleinen Variante, auch noch befristet befristet, also nach dem Urlaub für die Tonne oder die Andenkenkiste

Aber ich vermute mal das sich da noch dem EU-Beitritt auch etwas ändern wird, würde mich zumindest sehr wundern wenn nicht
