Zitat:
Zitat von Wolf b.
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Alle Fahrten mit Wasserfahrzeugen auf diesem Teil der Donau sind genehmigungspflichtig (da hat der BUND für gesorgt

). Zuständig für die Vergabe der Genehmigungen sind die Landratsämter der Region. 5 ist eine willkürlich festgelegte Anzahl (m.M.n!). Ausnahmen gelten nur für (zugelassene) Berufsfischer und die Berufsschifffahrt von Kelheim nach Weltenburg und retour. Und auch nur mit heftigsten Auflagen an die Schiffe und die Schiffsführer.
