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  #315  
Alt 31.05.2011, 12:01
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RIS Nachricht 1118/2011 (neue RIS Nachricht): Main-Donau-Kanal (0,1-170,0) 31. Mai 2011 10:00 Uhr bis 31. Dez. 2011 23:59 Uhr


Nachricht für die Binnenschifffahrt
Es liegt eine neue RIS Nachricht für Deutschland vor, die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes durch die/das WSA Nürnberg am 31. Mai 2011 herausgegeben wurde. Die wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht Nr. 1118/2011:

Titel: lokal gültige Verkehrsvorschriften wegen Einengung des Fahrwassers
Veröffentlicht als: Hinweis
Betreff: lokal gültige Verkehrsvorschriften
Grund: Einengung des Fahrwassers
Betreff gültig von: 31. Mai 2011 10:00 Uhr
Betreff gültig bis: 31. Dez. 2011 23:59 Uhr
Wasserstraße: Main-Donau-Kanal
km von: 0,1 (49° 54.859' N 10° 49.720' E )
km bis: 170,0 (48° 54.587' N 11° 53.758' E )
Örtlichkeit: Kanal Main-Donau-Kanal
Zusätzliche Informationen: http://www.elwis.de/mvc/main_notemplate.php?modul=nfb&action=showPDF&nfbid =1118/2011
Neues Merkblatt der Fahrwasserengen am MDK durch die WSD Süd herausgegeben.
Diese Nachricht in ELWIS: http://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=nfb&action=searchOne&LANGUAGE=DE&NF B_ID=1118/2011

Dies ist ein kostenloser Service der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr, es gilt der Haftungsausschluss von ELWIS/ELWIS-Abo.


Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd Würzburg, den 20. Mai 2011
S - 312.3/15
Merkblatt
Fahrwasserengen am Main und am Main-Donau-Kanal (MDK)
1.
In einigen Stau-/Kanalhaltungen des Main und des MDK gibt es Strecken oder Stellen, wo das Fahrwasser
keinen hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt
(Fahrwasserengen). Diese werden
von der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd in Tabellen nach den §§ 11.06. Nr. 3 und 12.06 Nr. 3
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) bekannt gegeben.

2.
Die in den Tabellen angegebenen Ortslagen (z.B. „Hirschaid“) und Längen (z.B. MDK-km 16,6 –
17,0) der Fahrwasserengen berücksichtigen:

die in der jeweiligen Strecke vorhandene Breite und Tiefe der Fahrrinne des Main und des MDK,

die Fahrspurbreite von Fahrzeugen und Verbänden in Abhängigkeit von deren Länge,

die für die sichere und leichte Fahrt erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen sich begegnenden
oder überholenden Fahrzeugen und Verbänden untereinander sowie dem Fahrrinnenrand.
3. Die Fahrwasserengen bestehen für das Begegnen und Überholen bereits dann, wenn
eines der beteiligten
Fahrzeuge oder Verbände die nach den Tabellen maßgeblichen Längen aufweist. Die Regelungen
der §§ 4.05 Nr. 4, 6.07 bzw. 12.07 BinSchStrO gelten somit für das Begegnen und Überholen

aller
beteiligten Fahrzeuge und Verbände.

4.
Um einen optimalen Verkehrsablauf in den Stau- und/oder Kanalhaltungen des Main und des MDK
mit Engstellen zu erreichen, ist es erforderlich, dass sich die Schiffsführer im Rahmen ihrer Meldungen
per Schiffsfunk gegenseitig nicht nur über ihre jeweilige Position und Fahrtrichtung in der Haltung,
sondern auch über die Gesamtlänge ihrer Fahrzeuge und Verbände unterrichten. Nur die in ihren
Angaben korrekten Meldungen stellen dabei sicher, dass die Schiffsführer ihre Fahrzeuge und
Verbände rechtzeitig den in der Tabelle aufgeführten Fahrwasserengen zuordnen und den nachfolgend
genannten Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung entsprechend handeln können.
§ 4.05 BinSchStrO

Sprechfunk
4. Jedes mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstete Fahrzeug muss sich vor der Einfahrt in unübersichtliche
Strecken,
Fahrwasserengen oder Brückenöffnungen auf dem für den Verkehrskreis
Schiff – Schiff zugewiesenen Kanal melden.
§ 6.07 BinSchStrO

Begegnen im engen Fahrwasser
1. Um nach Möglichkeit ein Begegnen auf Strecken oder an Stellen zu vermeiden, wo das Fahrwasser
keinen hinreichenden Raum für die Vorbeifahrt gewährt (Fahrwasserengen), gilt folgendes:
a) alle Fahrzeuge müssen die Fahrwasserengen in möglichst kurzer Zeit durchfahren, wobei
jedoch das Überholen verboten ist;
b) bei beschränkter Sicht müssen alle Fahrzeuge, bevor sie in eine Fahrwasserenge hineinfahren,
„einen langen Ton“ geben; sie müssen erforderlichenfalls, besonders wenn die Enge
lang ist, das Schallzeichen während der Durchfahrt wiederholen;
c) Bergfahrer müssen, wenn sie feststellen, dass ein Talfahrer im Begriff ist, in eine Fahrwasserenge
hineinzufahren, unterhalb der Enge anhalten, bis der Talfahrer sie durchfahren hat;
d) Talfahrer müssen, wenn ein Verband bereits zu Berg in eine Fahrwasserenge hineingefahren
ist, soweit möglich, oberhalb der Enge verbleiben, bis die Bergfahrer sie durchfahren
haben; die gleiche Verpflichtung haben einzeln zu Tal fahrende Fahrzeuge gegenüber
einzeln zu Berg fahrenden Fahrzeugen.
2. Ist das Begegnen in einer Fahrwasserenge unvermeidlich, müssen die Fahrzeuge alle möglichen
Maßnahmen treffen, damit das Begegnen an einer Stelle und unter Bedingungen stattfindet, die
eine möglichst geringe Gefahr in sich schließen.
§ 12.07 BinSchStrO (MDK)
Überholen
Das Überholen von Fahrzeugen und Verbänden ist verboten:
a) auf den von der zuständigen Behörde in den Amtlichen Schifffahrtsnachrichten für das Rhein
stromgebiet bekanntgegebenen Strecken oder Stellen,
b) auf den in § 12.04 Nr.1 Buchstabe b genannten Kanalbrücken
Dies gilt nicht für Kleinfahrzeuge und ist ihnen gegenüber nicht anzuwenden.
90 m > 90 m bis 135 m > 135 m
MDK-km MDK-km MDK-km

Bischberg 1 0,2 - 0,6 0,2 - 1,0
Bischberg 2 1,4 - 1,9 1,4 - 1,9
Bamberg 4,8 - 5,0 4,8 - 5,2
Hirscheid 16,6 - 17,0 16,6 - 17,0 16,6 - 17,0
Sassanfahrt 1 17,7 - 18,6 17,7 - 18,6 17,7 - 18,6
Sassanfahrt 2 19,0 - 19,4 19,0 - 19,4 19,0 - 19,4
Neuses 1 21,4 - 22,0 21,4 - 22,0
Neuses 2 22,1 - 22,6
Forchheim
Forchheim 30,8 - 31,8 30,8 - 31,8
Hüttendorf 50,2 - 53,0
Atzenhof 53,2 - 54,7 53,2 - 54,7 53,2 - 54,7
Fürth 1 61,1 - 63,5 61,1 - 63,5 61,1 - 63,5
Fürth 2 63,5 - 65,2 63,5 - 65,2

Nürnberg
Maiach 69,6 - 70,9

Eibach
Katzwang 76,1 - 76,3 76,1 - 76,3
Ohausen 107,4 - 107,6 107,4 - 107,6
Bachhausen 113,0 - 115,0

Berching
Berching 121,3 - 122,1
Eglasmühle 1 123,0 - 123,7 123,0 - 123,7
Eglasmühle 2 124,0 - 124,7
Eglasmühle 3 124,8 - 125,6
Beilngries 127,6 - 129,4 127,6 - 129,4
Ottmaring 1 132,3 - 133,3
Ottmaring 2 134,2 - 134,8
Untereggersberg 1 142,9 - 145,8
Untereggersberg 2 145,8 - 146,8 145,8 - 146,8
Gundlfing 147,2 - 149,4 147,2 - 149,4
Riedenburg 1 151,3 - 152,3 151,3 - 152,3 151,3 - 152,3
Riedenburg 2 152,5 - 153,1 152,5 - 153,1
Prunn 1 156,1 - 157,1
Prunn 2 157,3 - 158,5 157,3 - 158,5
Weihersmühle 160,0 - 161,0 160,0 - 161,0
Essing 1 161,2 - 162,0
Essing 2 162,0 - 163,0 162,0 - 163,0 162,0 - 163,0
Oberau 163,5 - 164,4
Kelheim 1 167,4 - 167,6 167,4 - 167,6
Kelheim 2 167,8 - 168,4 167,8 - 168,4
Kelheim 3 168,5 - 169,8
Anzahl der Engstellen 7 24 38

Dietfurt
Fahrzeuge und Verbände
Viereth
für alle Fahrzeuge und Verbände die §§ 6.07, 12.07 sowie 4.05 Nr.4 BinSchStrO.
Auf das Merkblatt "Fahrwasserengen am Main-Donau-Kanal" wird Bezug genommen.
Strullendorf
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd Würzburg, den 24.03.2011
Scheitelhaltung
Fahrwasserengen am Main-Donau-Kanal (MDK)
Bad
Abbach
Riedenburg
Kelheim
S - 312.3/15
Kriegenbrunn
Im Bereich der nachfolgend genannten Fahrwasserengen (MDK-km von - bis) gelten für das
Begegnen und Überholen von Fahrzeugen und Verbänden mit den angegebenen Längen
Ortslage Haltung
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